Dieselanträge

 Zum Vorjahr haben sich keine Änderungen ergeben.

Wer bereits im Vorjahr einen Antrag auf Agrardieselvergütung eingereicht hat, der bewilligt wurde und dessen Betriebsform und der Betriebsinhaber sich nicht geändert haben, kann den vereinfachten Antrag (1142) ausfüllen.

Für den dies nicht zutrifft, sollte den "langen" Antrag auf Agrardieselvergütung (1140) ausfüllen.

 Abgabefrist ist wie gewohnt der 30. September.

 Alle Anträge können entweder hier heruntergeladen bzw. auf zoll.de online ausgefüllt werden oder in unserer Geschäftsstelle abgeholt werden.

Bei Fragen stehen wir gern zu Verfügung!
Anhänge:
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