Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klima, Landwirtschaft und Verbraucherschutz berichtet, dass sich durch ein vor kurzem eingespieltes Software-Update die Situation deutlich verbessert hat, sodass wesentliche Bestandteile der landwirtschaftlichen Förderung doch noch in diesem Jahr an dem vom Bund vorgegebenen Termin (27.-29.12.2023) an die landwirtschaftlichen Unternehmen ausgezahlt werden können.

 

Konkret handelt es sich dabei um die Ausgleichszulage (AGZ), die „Einkommensgrundstützung“, die „Umverteilungsprämie“ und die „Junglandwirteprämie“. Absehbar nicht in diesem Jahr ausgezahlt werden können die Öko-Regelungen sowie die gekoppelten Tierprämien.

 

Oberstes Ziel ist es, die Zahlungen auf Grundlage der geprüften Antragsdaten zu leisten. Sofern dies nicht in allen Fällen möglich ist, soll dann zumindest eine Teilauszahlung erfolgen.

 

Alle Beteiligten sichern zu, dass das diesjährige Antrags- und Bewilligungsverfahren gründlich aufgearbeitet wird, um eine solche Situation für die Zukunft zu vermeiden.

Stand 20.11.2023