Ab 1. Juli werden alle Bundesstraßen mautpflichtig.

Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40
km/h sind grundsätzlich von der Maut befreit, unabhängig davon, ob sie für den eigenen oder einen
fremden Betrieb unterwegs sind.
Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, die landwirtschaftliche Bedarfsgüter transportieren, sind
auch dann von der Maut befreit, wenn sie schneller als 40 km/h fahren – sofern sie für eigene
Zwecke oder im Rahmen eines Maschinenring tätig sind.
Damit entspricht das Bundesverkehrsministerium den Forderungen des Bauernverbandes.