Zu den landwirtschaftlichen Prämienrechten gibt es einige Besonderheiten.

Die Prämienrechte sind handelbar und die Prämienrechte müssen immer auf denjenigen übertragen werden, der diese auch beantragt. Sollte ein Betrieb komplett verpachtet werden, so müssen die Prämienrechte auf den neuen Pächter mit übertragen werden. Geschieht dies nicht, hat der Pächter keinen Anspruch auf die Zahlung von Flächenprämien. Gleiches gilt wenn ein Hof von den Eltern auf die Kinder übertragen wird. Auch hier müssen die Prämienrechte mit übertragen werden.

Es nützt nichts, wenn die Übertragung der Prämienrechte nur im Vertrag erwähnt ist.

Diese müssen unbedingt in der - ZID-Datenbank - übertragen werden.

Dabei hilft Ihnen Frau Leister.

Wenn Sie Prämienrechte im Überhang haben, können Sie diese Prämien verkaufen. Sollten Sie Prämienrecht benötigen, ist Ihnen gleichfalls möglich auch Prämienrechte zu erwerben. Für beides, den Verkauf und den Kauf von Prämienrechten gibt es eine Börse. Frau Leister erteilt Ihnen gern Auskunft, wie Sie Prämienrechte erwerben bzw. verkaufen können. Sie hat auch den Überblick über Angebot und Nachfrage.

Oftmals werden wir nach Kauf bzw- Verkaufspreisen gefragt. Dies ist einzig und allein Verhandlungssache zwischen den Geschäftspartnern.

Um Prämienrechte in der Datenbank zu übertragen benötigen wir die Betriebsnummer des Übergebers, die Betriebsnummer des Übernehmers, den Pincode des Übergebers und den Pincode des Übernehmers.

Es ist uns jedoch bewusst, dass die meisten Betriebe nicht mehr über ihren Pincode verfügen. Dieser kann über uns neu beantragt werden. Die Kosten für eine neue Pinnummer betragen zur Zeit ca. 18 €.

Die Prämienrechte für das Antragsjahr sind spätestens bis zum 01.06. des Antragsjahres zu übertragen.

Bitte vereinbaren Sie mit uns rechtzeitig einen Termin zur Übertragung der Prämienrechte. Oftmals fehlen noch Kleinigkeiten, deren Beschaffung aber durchaus mehrere Wochen benötigt. Daher unsere Bitte: kommen Sie rechtzeitig zu uns.